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BFH Urteil v. - IV 223/58 S BStBl 1960 III S. 72

Gesetze: EStG 1953 § 24 Ziff. 1EStG 1953 § 34 Abs. 1, 2 Ziff. 2

Leitsatz

1. § 34 Abs. 2 Ziff. 2 EStG 1953 ist auf alle Entschädigungen im Sinne des § 24 Ziff. 1 EStG 1953 anwendbar, gleichgültig, im Rahmen welcher der Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG sie angefallen sind. Der Senat hält an der einengenden Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (vgl. z.B. Urteil VI 349/43 vom , RStBl 1944 S. 641) nicht mehr fest.

2. Die Vergünstigung nach § 34 Abs. 2 Ziff. 2 EStG 1953 kann auch für eine Entschädigung gewährt werden, die an die Stelle entgangener oder entgehender Einnahmen nur eines Jahres tritt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 72
EAAAA-89883

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 17.12.1959 - IV 223/58 S

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