Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - I B 148/59 U BStBl 1960 III S. 468

Gesetze: StAnpG § 16GewStG § 2 Abs. 2 Ziff. 2GewStG § 28

Leitsatz

1. Hat eine Kapitalgesellschaft einen Teilbetrieb (Fabrikanlage) verpachtet oder stillgelegt, so unterhält sie im allgemeinen keine Betriebstätte in der Gemeinde, in der sich diese Anlagen befinden. Die Belegenheitsgemeinde des verpachteten oder stillgelegten Betriebes hat keinen Anspruch auf Beteiligung an dem einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrag der Kapitalgesellschaft.

2. Eine Betriebstätte ist aber dann gegeben, wenn in den Betriebsanlagen Personal der Kapitalgesellschaft zu ihrer Wartung und Pflege beschäftigt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1960 III Seite 468
VAAAA-89873

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Beschluss v. 30.08.1960 - I B 148/59 U

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen