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BFH Urteil v. - I 139/57 U BStBl 1958 III S. 426

Leitsatz

1. Der I. Senat schließt sich zur Frage der Anrechnung des Gewerbeverlustes bei Unternehmerwechsel dem Urteil des IV. Senats IV 666/55 U vom , BStBl 1958 III S. 210, Slg. Bd. 66 S. 548, an.

2. Im Fall der Erbfolge liegt keine Unternehmergleichheit zwischen dem Erblasser und den Erben vor. Die vorweggenommene Erbfolge schließt in der Regel die Anrechnung des Gewerbeverlustes dann nicht aus, wenn der Übertragende an der Personengesellschaft beteiligt bleibt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 426
UAAAA-89804

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BFH, Urteil v. 23.07.1958 - I 139/57 U

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