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BFH Urteil v. - I B 49/58 U BStBl 1958 III S. 379

Gesetze: GewStG §§ 4, 28, 29, 33

Leitsatz

1. §§ 4, 28 GewStG geben den Gemeinden, in deren Bereich sich Betriebstätten befinden, keinen unbedingten Anspruch auf Beteiligung an dem Gewerbesteuermeßbetrag.

2. Die Anwendung der im § 29 GewStG vorgesehenen Zerlegungsmaßstäbe führt nicht schon dann zu einem im Sinne des § 33 GewStG offenbar unbilligen Ergebnis, wenn dabei eine Gemeinde unberücksichtigt bleibt, in der sich nur eine Betriebstätte von geringer Bedeutung befindet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1958 III Seite 379
NAAAA-89799

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 13.05.1958 - I B 49/58 U

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