1. Unterhält ein Betrieb eine rechtlich selbständige Einrichtung für die Versorgung seiner Ruhegehaltsempfänger, die im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten aus Betriebsmitteln finanziert wird, so kann der Betrieb für die Arbeitnehmer, die später aus der selbständigen Einrichtung versorgt werden, nicht gleichzeitig in seiner Bilanz Pensionsrückstellungen bilden.
2. Zur Bedeutung einer betrieblichen Übung für die Entstehung von Pensionsverpflichtungen.
3. Steht es im Belieben des Arbeitgebers, ob er seinen Arbeitnehmern später Pensionen zahlt, so liegt eine gegenwärtig rückstellungsfähige Last für Pensionsanwartschaften der Arbeitnehmer nicht vor.
4. Zur Beurteilung von Vorbehalten bei Pensionszusagen.
5. Läßt ein Arbeitgeber hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen bewußt arbeitsrechtlich unklare Verhältnisse bestehen, so kann das die Bildung von Pensionsrückstellungen unzulässig machen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1958 III Seite 186 WAAAA-89783
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