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RFH Urteil v. - III 229/38

Gesetze: RBewG § 52 Abs. 1RBewDV § 33 Abs. 2 Satz 1

Leitsatz

Bei der Bewertung eines Fabrikgrundstücks nach dem Weilschen Verfahren ist ein Abschlag wegen unorganischen Aufbaus dann zuzulassen, wenn der unorganische Aufbau aller oder einzelner Gebäude der Fabrikanlage zu einer Produktionsverteuerung führt. Um festzustellen, ob ein unorganischer Aufbau vorliegt, muß der zu bewertende Betrieb mit einem normalen Betrieb verglichen werden, nicht aber mit einem Idealbetrieb.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RStBl 1940 S. 319
NAAAA-89614

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

RFH, Urteil v. 03.11.1939 - III 229/38 -nv-

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