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BVerwG Urteil v. - 11 C 12/00 BStBl 2002 II S. 889

Gesetze: GrStG § 33

Sind Wohnungen wegen des strukturell bedingten Überangebots in einer Gemeinde nicht vermietbar, rechtfertigen darauf beruhende Ertragsminderungen keinen Grundsteuererlass nach § 33 GrStG

Leitsatz

Sind Wohnungen wegen des strukturell bedingten Überangebots in einer Gemeinde nicht vermietbar, rechtfertigen darauf beruhende Ertragsminderungen keinen Grundsteuererlass nach § 33 GrStG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
BStBl 2002 II Seite 889
BFH/NV-Beilage 2002 S. 84 Nr. 1
BStBl II 2002 S. 889 Nr. 22
JAAAA-89394

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BVerwG, Urteil v. 04.04.2001 - 11 C 12/00

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