Zur Frage des Ausschlusses von der KSt-Anrechnung nach § 36 a EStG sowie zur Frage der Tilgungsreihenfolge bei nur teilweiser Tilgung der Steuerschuld
Leitsatz
Schüttet die Körperschaft den Gewinn eines Jahres aus und hat sie die darauf entfallende Körperschaftsteuer nur teilweise gezahlt, ist der gezahlte Teilbetrag mit der jeweiligen Körperschaftsteuerbelastung wie folgt zu verrechnen: (1) nicht abziehbare Betriebsausgaben, (2) Gewinnausschüttung, (3) thesaurierte Vermögensmehrungen. Lediglich in jenem Umfang, in dem hiernach der anrechnungsfähige Teil der Körperschaftsteuer nicht gedeckt und nicht beitreibbar ist, ist die Anrechnung von Körperschaftsteuer gemäß § 36 a EStG beim beherrschenden Anteilseigner der ausschüttenden Körperschaft ausgeschlossen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 350 XAAAA-88669
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