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BFH Urteil v. - X R 144/96 BStBl 2000 II S. 263

Gesetze: EStG § 10 e Abs. 6

Zinsbegrenzungsprämien sind nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar, soweit sie auf die Zeit vor Bezug der Wohnung entfallen

Leitsatz

Zinsbegrenzungsprämien sind als laufzeitbezogene Aufwendungen auf den Zinsfestschreibungszeitraum aufzuteilen und nur nach § 10 e Abs. 6 EStG als Vorkosten abziehbar, soweit sie auf die Zeit vor Bezug der eigengenutzten Wohnung entfallen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 263
BB 2000 S. 295 Nr. 6
BFH/NV 2000 S. 523 Nr. 4
DB 2000 S. 306 Nr. 6
DStR 2000 S. 244 Nr. 6
DStRE 2000 S. 182 Nr. 4
FR 2000 S. 260 Nr. 5
INF 2000 S. 189 Nr. 6
IAAAA-88635

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BFH, Urteil v. 24.11.1999 - X R 144/96

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