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BFH Urteil v. - VIII R 69/95 BStBl 2000 II S. 230

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 5EStG § 6 Abs. 1 Nrn. 5 und 6EStG § 5 Abs. 1EStG § 17UmwStG 1977 § 24HGB § 255 Abs. 1

Zur Behandlung der Einbringung einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft als tauschähnlicher Vorgang

Leitsatz

Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft bei deren Gründung ein Wirtschaftsgut seines Privatvermögens (hier: eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 EStG) in die Personengesellschaft gegen die Gewährung eines Mitunternehmeranteils ein, so handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang. Die empfangene Personengesellschaft hat als ,,Anschaffungskosten'' für das eingebrachte Wirtschaftsgut dessen gemeinen Wert zu aktivieren. Entsprechende Grundsätze gelten auch dann, wenn die Einbringung des betreffenden Wirtschaftsguts gegen Gewährung von Personengesellschaftsrechten und ein weiteres Entgelt (z. B. Gutschrift auf einem Forderungskonto des einbringenden Gesellschafters bei der Personengesellschaft) erfolgt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 230
FR 2000 S. 635 Nr. 11
BAAAA-88620

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BFH, Urteil v. 19.10.1998 - VIII R 69/95

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