Gesetze: EStG §§ 8, 9 a Abs. 1 Nr. 2EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1GG Art. 3
1. Von den Mietern erhobene Umlagen für Betriebskosten gehören zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 2. § 9 a Satz 1 Nr. 2 EStG verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG
Leitsatz
Umlagen und Nebenentgelte, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betriebskosten erhebt, gehören zu den Einnahmen bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 197 BB 2000 S. 597 Nr. 12 BFH/NV 2000 S. 649 Nr. 5 DB 2000 S. 599 Nr. 12 DStR 2000 S. 466 Nr. 11 DStRE 2000 S. 342 Nr. 7 FR 2000 S. 459 Nr. 8 INF 2000 S. 282 Nr. 9 RAAAA-88606
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.