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BFH Urteil v. - V R 77/98 BStBl 2000 II S. 14

Gesetze: UStG 1980 § 3 Abs. 1, Abs. 9UStG 1980 § 4 Nr. 1UStG 1980 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3, Abs. 4UStG 1980 § 7 Abs. 1, Abs. 4UStDV 1980 §§ 8, 9, 12

1. Kfz-Ölwechsel ist eine Lieferung von Schmierstoffen, eine Inspektion mit Ölwechsel dagegen eine sonstige Leistung 2. Keine Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei einer Lieferung von Schmierstoffen bei einem Ölwechsel an einem nichtunternehmerisch genutzten Kfz

Leitsatz

Ein Kfz-Ölwechsel ist als Lieferung von Motoröl zu beurteilen. Dieser Umsatz ist nicht als Ausfuhrlieferung steuerfrei, wenn der Kfz-Ölwechsel für einen außengebietlichen Nichtunternehmer durchgeführt wird.

Eine Kfz-Inspektion mit Ölwechsel ist eine sonstige Leistung. Dieser Umsatz kann gegenüber einem außengebietlichen Auftraggeber als Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr steuerfrei sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 14
BB 2000 S. 239 Nr. 5
BFH/NV 2000 S. 286 Nr. 2
DB 2000 S. 28 Nr. 1
INF 2000 S. 95 Nr. 3
UR 2000 S. 24 Nr. 1
HAAAA-88589

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BFH, Urteil v. 30.09.1999 - V R 77/98

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