Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verpachtung des Betriebs einer Personengesellschaft
KernaussagenEiner PersGes, die ihren Gewerbebetrieb im Ganzen verpachtet, steht prinzipiell das sog. Verpächterwahlrecht zu. Dieses kann nur einheitlich von allen Gesellschaftern ausgeübt werden. Für gewerblich geprägte PersGes gibt es kein Verpächterwahlrecht. Ebenso existiert das Verpächterwahlrecht nicht, wenn die Betriebsverpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung erfolgt. Bei Wahl der Betriebsaufgabe und Wegfall der Wahlrechtsvoraussetzungen kommt es zur Gewinnrealisierung.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Einführung | V. | Negative
Voraussetzungen |
II. | Steuerbegünstigter
Aufgabegewinn | VI. | Verpächterwahlrecht bei
Erwerb und Verpachtung eines Betriebs |
III. | Sachliche Voraussetzungen
für das Verpächterwahlrecht | VII. | Aufgabeerklärung |
IV. | Persönliche
Voraussetzungen für das Verpächterwahlrecht | VIII. | Wegfall der
Wahlrechtsvoraussetzungen |
I. Einführung
Verpachtet eine PersGes ihren Gewerbebetrieb im Ganzen, hat sie steuerlich ein außerordentlich interessantes Wahlrecht, das von der Rechtsprechung entwickelt worden ist und von der Finanzverwaltung anerkannt wird ( BStBl 1964 III S. 124; BStBl II S. 387; R 139 Abs. 5 EStR). Es gelten folgende Grundsätze:
Die PersGes hat das Wahlrecht, ...