Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kleinunternehmerförderungsgesetz
KernaussagenMit dem Kleinunternehmerförderungsgesetz beabsichtigt der Gesetzgeber, insbesondere Existenzgründer und Kleinunternehmer von Bürokratie zu entlasten. Kern des Gesetzes ist daher die Anhebung der Buchführungspflichtgrenzen gem. § 141 AO. Die ursprünglich geplante Betriebsausgabenpauschalierung ist hingegen nicht umgesetzt worden.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Ziele des Gesetzentwurfs | III. | Inkrafttreten |
II. | Änderungen im Einzelnen | VI. | Zusammenfassung |
I. Ziele des Gesetzentwurfs
Der Entwurf des Gesetzes wurde bereits am von den Fraktionen der Regierungsparteien (BT-Drucks. 15/537) in den Bundestag eingebracht. Nach längeren Beratungen, auch im Vermittlungsausschuss des Bundesrats, wurde das Gesetz im Bundesrat endgültig am verabschiedet. Die Fraktionen beschreiben als Ziele des Gesetzes u. a., dass der Abbau von bürokratischen Hemmnissen und Überregulierungen komme allen zugute kommt: große und kleine Unternehmen, Existenzgründer und alteingesessene Unternehmen, aber auch alle Bürger und die Verwaltung selbst.
II. Änderungen im Einzelnen
1. Änderungen des EStG und der EStDV
Es ist zuerst festzuhalten, dass ein zentraler Punkt des Reformvorhabens nicht umgesetzt wurde, nämlich die Gewinnermittlung durch die Betriebsausgabenpaus...