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BBK Nr. 10 vom Seite 447 Fach 5 Seite 658

Lohnabrechnung im Baugewerbe – Änderungen ab 1. 1. 2003

von Betriebswirt (BWA) Günther Krüger, Kevelaer
Kernaussagen

Die Berechnung der Vergütung für gewerbliche Mitarbeiter im Baugewerbe gehört zu den schwierigsten und umfangreichsten Lohnabrechnungen innerhalb der Wirtschaftsbranchen Deutschlands. Mit den ständigen Änderungen der vergangenen Jahre wurde die Arbeit in den Lohnbüros immer komplexer. Dieser Beitrag aktualisiert den Aufsatz in BBK F. 5 S. 579 mit zwischenzeitlichen Änderungen in BBK F. 5 S. 643.


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Kurzgliederung

I.
Lohngrundlagen
 
Tarifliche Wochenendheimfahrten
II.
Besonderheiten bei auswärtiger Beschäftigung
III.
Besonderheiten beim Urlaub
 
Fahrtkostenabgeltung
IV.
Lohnausgleichsregelung
 
Auslösung
V.
Winterbauförderung
 
 
 
VI.
Mindestlöhne

I. Lohngrundlagen

Grundlage ist der neue Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für das Baugewerbe vom . Der Tarifvertrag legt 6 Lohngruppen fest. Jeder Arbeitnehmer ist in eine der Lohngruppen einzugruppieren. Für die Eingruppierung des Arbeitnehmers sind zuerst seine Ausbildung, aber auch seine Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. die von ihm ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Der Bundesecklohn ist der Tarifstundenlohn (TL) des Spezialbaufacharbeiters (Lohngruppe 4).

II. Besonderheiten bei auswärtiger Beschäftigung

Der Arbeitnehmer...

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Lohnabrechnung im Baugewerbe – Änderungen ab 1. 1. 2003

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