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Lohnabrechnung im Baugewerbe – Änderungen ab 1. 1. 2003
KernaussagenDie Berechnung der Vergütung für gewerbliche Mitarbeiter im Baugewerbe gehört zu den schwierigsten und umfangreichsten Lohnabrechnungen innerhalb der Wirtschaftsbranchen Deutschlands. Mit den ständigen Änderungen der vergangenen Jahre wurde die Arbeit in den Lohnbüros immer komplexer. Dieser Beitrag aktualisiert den Aufsatz in BBK F. 5 S. 579 mit zwischenzeitlichen Änderungen in BBK F. 5 S. 643.
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I. | Lohngrundlagen | • | Tarifliche
Wochenendheimfahrten | ||
II. | Besonderheiten bei
auswärtiger Beschäftigung | III. | Besonderheiten beim
Urlaub | ||
• | Fahrtkostenabgeltung | IV. | Lohnausgleichsregelung | ||
• | Auslösung | V. | Winterbauförderung | ||
VI. | Mindestlöhne |
I. Lohngrundlagen
Grundlage ist der neue Bundesrahmentarifvertrag (BRTV) für das Baugewerbe vom . Der Tarifvertrag legt 6 Lohngruppen fest. Jeder Arbeitnehmer ist in eine der Lohngruppen einzugruppieren. Für die Eingruppierung des Arbeitnehmers sind zuerst seine Ausbildung, aber auch seine Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. die von ihm ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Der Bundesecklohn ist der Tarifstundenlohn (TL) des Spezialbaufacharbeiters (Lohngruppe 4).
II. Besonderheiten bei auswärtiger Beschäftigung
Der Arbeitnehmer...