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Steuerberatung | Beratungspflicht hinsichtlich hypothetischer Entwicklungen
Ein Steuerberater muss zur Erfüllung seiner Pflicht, seinen Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten, regelmäßig nicht auch eine hypothetische Fortentwicklung des ihm unterbreiteten Sachverhalts berücksichtigen, die zwar theoretisch möglich, mit der aber im konkreten Fall nicht ohne weiteres zu rechnen war ().