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Abgabenordnung | Entschädigung der Auskunftspflichtigen und Sachverständigen (§107 AO)
Die , S 0256 - 1 - StH 461 ausführlich zur Entschädigung der Auskunftspflichtigen und Sachverständigen gem. § 107 AO Stellung genommen. Im Einzelnen werden folgende Punkte behandelt: Geltungsbereich, Entschädigungsberechtigte, entschädigungsfähige Aufwendungen und Höhe der Entschädigung, Antrag, Antragsfrist und Verjährung sowie Festsetzung der Entschädigung.