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Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern durch Auskunftsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses Schreiben gilt nicht für die von der Zollverwaltung verwalteten Steuern.
Anlagen
Berichtigung zur Anlage 10
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Verzeichnis der Abkürzungsverzeichnis BfF Bundesamt für Finanzen BMF Bundesministerium der Finanzen DBA Doppelbesteuerungsabkommen EG-AHG EG-Amtshilfe-Gesetz USt-EADA Dienstanweisung zur Durchführung von Einzelauskunftsersuchen im Rahmen der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der EG-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (MWSt) USt-IdNr. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Zusammenarbeits-VO Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates vom über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehör... |