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Einkommensteuer; | Vermietung und Selbstnutzung einer Eigentumswohnung (§§ 21, 21a EStG)
Vermietet der Eigentümer einer Eigentumswohnung die Wohnung an Dritte und nutzt er gleichzeitig mit dem Mieter die Wohnung selbst (gemeinschaftliche Nutzung), so sind seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ausschließlich nach § 21 Abs.2 Alternative i.V. mit § 21a EStG zu ermitteln. Die gezahlte Miete ist steuerlich nicht zu erfassen ().