DBA Thailand Artikel 1

Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich [1]

Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAA-87666

1Die Überschriften zu den Artikeln des DBA sind nicht amtlich.

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