DBA Russische Föderation Artikel 27
Artikel 27 Diplomatische und konsularische Vorrechte
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen sowie deren Mitgliedern und den Familienangehörigen der Mitglieder nach den Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Übereinkünfte zustehen.
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VAAAA-87650