DBA Russische Föderation Artikel 27

Artikel 27 Diplomatische und konsularische Vorrechte

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen sowie deren Mitgliedern und den Familienangehörigen der Mitglieder nach den Regeln des Völkerrechts oder aufgrund besonderer Übereinkünfte zustehen.

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VAAAA-87650