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DBA Österreich Artikel 29 i.d.F. für 2000

Artikel 29 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Nichtamtlicher Hinweis: Dieses Abkommen ist am 18.8.2002 in Kraft getreten (BGBl 2002 II S. 2435) und war in dieser Fassung anzuwenden vom 1.1.2003 bis zum 31.12.2010.

Die Bundesrepublik Deutschland

und

die Republik Österreich –

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen –

sind wie folgt übereingekommen:

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