DBA Österreich

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (DBA Österreich)

v. 24. 08. 2000 (BGBl 2002 II S. 735)

Nichtamtlicher Hinweis: Diese Fassung des DBA Österreich ist als Neufassung des Abkommens vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung v. (BGBl 2024 II Nr. 483) bekannt gemacht worden. Die Neufassung berücksichtigt das am in Kraft getretene Abkommen vom (BGBl 2002 II S. 734, 735, 2435), das am in Kraft getretene Protokoll vom (BGBl 2011 II S. 1209, 1210; 2012 II S. 146) und das am in Kraft getretene Protokoll vom (BGBl 2023 II Nr. 335, S. 3; 2024 II Nr. 236). Das Abkommen ist in dieser Fassung anzuwenden ab .

Die Bundesrepublik Deutschland

und

die Republik Österreich –

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen,

in der Absicht, in Bezug auf die unter dieses Abkommen fallenden Steuern eine Doppelbesteuerung zu beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten oder -gebieten ansässigen Personen) zu schaffen –

sind wie folgt übereingekommen:

Änderungsdokumentation:

Fundstelle(n):
KAAAJ-46797