Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
DBA Niederlande Artikel 31 i.d.F. für 2017

Kapitel V: Besondere Bestimmungen

Artikel 31 Anlage und Protokoll

Nichtamtlicher Hinweis: Dieses Abkommen in seiner ursprünglichen am 1.12.2015 in Kraft getretenen Fassung (BGBl 2015 II S. 1674) ist zwischenzeitlich durch Änderungsprotokoll v. 11.1.2016 (BGBl 2016 II S. 868) geändert worden, welches am 31.12.2016 in Kraft getreten ist (BGBl 2016 II S. 1352). Das Abkommen ist in dieser Fassung anzuwenden ab 1.1.2017.

Die Bundesrepublik Deutschland

und

das Königreich der Niederlande –

von dem Wunsch geleitet, ihre beiderseitigen wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln, ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen und eine wirksame und zutreffende Steuererhebung zu gewährleisten,

in der Absicht, die jeweiligen Besteuerungsrechte gegenseitig so abzugrenzen, dass sowohl Doppelbesteuerungen wie auch Nichtbesteuerungen oder durch Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung verminderte Besteuerungen vermieden werden –

sind wie folgt übereingekommen:

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen