DBA Niederlande Artikel 8 i.d.F. für 1959
Artikel 8 Beteiligung an
				Kapitalgesellschaften
Nichtamtlicher Hinweis: 
				Dieses Abkommen ist mit Ablauf des 30.11.2015 außer Kraft getreten (BGBl 2015
				II S. 1674). Es ist nicht mehr anzuwenden nach dem 31.12.2015. – Das
				Abkommen ist erstmals am 18.9.1960 in Kraft getreten (BGBl II S. 2216); i. d.
				F. des Zweiten Zusatzprotokolls v. 21.5.1991 (BGBl 1991 II S. 1429) ist es zum
				20.2.1992 in Kraft getreten (BGBl 1992 II S. 170). In dieser Fassung war das
				Abkommen anzuwenden auf solche Zinsen, die nach dem Inkrafttreten dieses
				Protokolls für Zeiträume nach seinem Inkrafttreten bezogen werden, und auf
				Zinsen, die von einem Unternehmen eines der Vertragsstaaten bezogen werden,
				somit sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung auf Zeiträume nach dem
				Inkrafttreten dieses Protokolls entfallen. I. d. F. des Dritten
				Zusatzprotokolls v. 4.6.2004 (BGBl 2004 II 1653) ist es zum 30.12.2004 in Kraft
				getreten (BGBl 2005 II S. 101).