DBA Niederlande Artikel 23 i.d.F. für 1959
Artikel 23 Informationsaustausch
Nichtamtlicher Hinweis:
Dieses Abkommen ist mit Ablauf des 30.11.2015 außer Kraft getreten (BGBl 2015
II S. 1674). Es ist nicht mehr anzuwenden nach dem 31.12.2015. – Das
Abkommen ist erstmals am 18.9.1960 in Kraft getreten (BGBl II S. 2216); i. d.
F. des Zweiten Zusatzprotokolls v. 21.5.1991 (BGBl 1991 II S. 1429) ist es zum
20.2.1992 in Kraft getreten (BGBl 1992 II S. 170). In dieser Fassung war das
Abkommen anzuwenden auf solche Zinsen, die nach dem Inkrafttreten dieses
Protokolls für Zeiträume nach seinem Inkrafttreten bezogen werden, und auf
Zinsen, die von einem Unternehmen eines der Vertragsstaaten bezogen werden,
somit sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung auf Zeiträume nach dem
Inkrafttreten dieses Protokolls entfallen. I. d. F. des Dritten
Zusatzprotokolls v. 4.6.2004 (BGBl 2004 II 1653) ist es zum 30.12.2004 in Kraft
getreten (BGBl 2005 II S. 101).