DBA Ecuador Artikel 19

Artikel 19 Ruhegehälter

Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAA-87593