DBA Dänemark Protokoll zu dem Abkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Beseitigung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
sowie der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung und -umgehung
Protokoll zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark haben die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind:
Zu Artikel 29
Die Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Abkommen richtet sich nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie den sonstigen innerstaatlichen Regelungen zum Datenschutz der jeweiligen Vertragspartei.
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IAAAI-02111