DBA Bangladesch Artikel 28

Artikel 28 Inkrafttreten [1]

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Dhaka ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt einen Monat nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist auf die Einkünfte anzuwenden, die in einem am oder nach dem beginnenden Steuerjahr bezogen werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAA-87586

1Anm. der Schriftl.: Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl II S. 847).