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Umsatzsteuer-Richtlinien 1996
Durch die UStR 1996 werden die UStR 1992 vom ersetzt. Dabei werden die seit den UStR 1992 eingetretenen Änderungen des UStG und der UStDV, die vom BMF im BStBl Teil I veröffentlichten Schreiben zur USt, die Rspr. des EuGH und des BFH berücksichtigt. Die UStR 1996 sind eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift i. S. von Art. 108 Abs. 7 GG. Sie binden die FinVerw, jedoch nicht die Rspr., bei der Auslegung des USt-Rechts. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Die UStR 1996 gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden. Bisher ergangene Anordnungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden (Abschn. 284 UStR).
Allgemein ist noch folgendes zu bemerken: Die in den früheren UStR noch zitierten RFH-U. sowie ältere BFH-U. aus den 50er und 60er Jahren wurden weitgehend gestrichen, in der Zitierweise von BFH-U. erfolgte eine Anpassung an die EStR. BFH-Entscheidungen, die nach Redaktionsschluß der UStR (Ende Juli) ergangen sind, konnten i. d. R. nicht mehr aufgenommen werden. Demgegenüber wurde versucht, bereits Aussagen zu Rechtsänderungen in die UStR au...BStBl I S. 151