Gesetzgebung | Bundesrat verabschiedet Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundesrat hat am dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, welches der Bundestag am beschlossen hatte (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 19.5.2022). Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.
In Kraft treten können dann erweitere Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus.
Corona-Bonus bis zu 4.500 Euro
Corona-bedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber sind künftig bis zu 4.500 Euro steuerfrei. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, dass die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt: Auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind nun bis zur Höchstgrenze steuerfrei. Diese Änderung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Regierungsentwurf gefordert.
Das Gesetz weitet den begünstigten Personenkreis aus: Künftig gilt die Steuerfreiheit auch für Zahlungen an Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld
Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld wird bis Ende Juni 2022 verlängert, die Homeoffice-Pauschale bis Ende des Jahres.
Längere Frist für Steuererklärung
Das Gesetz sieht erweiterte Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und zur Verlustverrechnung über einen Zeitraum von zwei Jahren vor. Zudem verlängert es - wie schon in den Vorjahren - die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen, um sowohl Steuerberaterinnen und Steuerberater als auch Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Auch damit greift der Bundestag eine Anregung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme auf.
Über die nun final verabschiedeten Regelungen werden wir in Kürze ausführlich in der NWB berichten.
Begleitende Entschließung
In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat nochmals darauf hin, dass die Bundesunterstützung an den - unabhängig vom Krieg in der Ukraine entstehenden - flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen der Länder und Kommunen für Unterkunft und Integration, die rückwirkend ab dem gelten soll, angemessen fortgesetzt werden müsse. Um Planungssicherheit für die Gestaltung ihrer Haushalte zu erlangen, seien Länder und Kommunen auf eine schnellstmögliche Umsetzung angewiesen.
Unterstützung bei frühkindlicher Bildung
Der Bundesrat fordert, auch die Finanzmittel vor allem im Bereich der frühkindlichen Bildung zu verstetigen sowie die Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr wesentlich zu erhöhen.
Aufforderung zu künftigen Gesetzesvorhaben
Die Bundesregierung solle künftige Maßnahmen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen zeitnah im Einvernehmen mit den Ländern klären und entsprechend höhere Finanzmittel für Länder und Kommunen gesetzlich regeln.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB OAAAI-63184