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Mitwirkungspflichten eines freiberuflich tätigen Stpfl. im Rahmen einer Außenprüfung nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO
Ob und in welchem Umfang das FA einen freiberuflich tätigen Stpfl. gem. § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO zur Herausgabe nicht aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Kontoauszüge) verpflichten kann, ist eine Ermessensentscheidung, die vom Gericht nur darauf zu überprüfen ist, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten wurden und die Behörde das ihr eingeräumte Ermessen unter Beachtung des Gesetzeszwecks fehlerfrei ausgeübt hat.
Der Stpfl. hat im Rahmen einer Außenprüfung gem. § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich sein können, mitzuwirken. Er hat insbesondere Auskünfte zu erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, die zum Verständnis der Aufz...