Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten einer verpachteten Photovoltaikanlage
Leitsatz
Ein Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten einer nach Erwerb an den Veräußerer zurückverpachteten Photovoltaikanlage kann nicht
gewährt werden, wenn nicht aufklärbare Differenzen zwischen den Angaben in der Rechnung einerseits und im Pachtvertrag andererseits
zur Leistung der Anlage, zur Anzahl der Module sowie zu den Wechselrichtern bestehen und zudem auch die tatsächliche Lieferung
einer Photovoltaikanlage nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 43 DStRE 2022 S. 1381 Nr. 22 EFG 2022 S. 202 Nr. 3 LAAAI-62524
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