Betriebsaufgabe; Gleichheitsgrundsatz; Sonderbetriebsvermögen; Steuerstundungsmodell; Verlustausgleich
Rechtsfrage
Greift die Verlustabzugs- und -ausgleichsbeschränkung des § 15b EStG nicht ein, soweit Verluste -im Streitfall infolge der Betriebsaufgabe der Gesellschaft nach Veräußerung ihres gesamten Betriebsvermögens durch den Insolvenzverwalter- nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden können? Ist die Vorschrift auf Verluste aus dem steuerlichen Sonderbetriebsvermögen bereits dem Grunde nach nicht anzuwenden?
Gesetze: EStG § 15b, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, GG Art 3 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.05.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
LAAAI-62109