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NWB Sanieren Nr. 5 vom Seite 155

Das Anfechtungsrecht nach der Insolvenzordnung – aktueller Stand

Teil 5: Bardeckungen, nahestehende Personen, mehrere Insolvenzanträge, Wiederaufleben der Forderung, Verjährung

Prof. Dr. Gerhard Pape

In den vier vorangegangenen Beiträgen der Beitragsreihe wurden die Grundvoraussetzungen der Insolvenzanfechtung (§ 129 InsO) und die Details der Anfechtungstatbestände der §§ 130 bis 135 InsO im Einzelnen dargestellt. Im Anschluss daran soll im nachfolgenden letzten Teil der Reihe auf weitere wichtige gesetzliche Regelungen und Einzelfragen eingegangen werden, die bei der Anfechtung nach der Insolvenzordnung besondere Bedeutung haben können. Wichtig sind hier insbesondere Fragen des Bargeschäfts, der Anfechtung gegenüber dem Schuldner nahestehenden Personen, des für die Anfechtung maßgeblichen Zeitpunkts bei mehreren Insolvenzanträgen gegen denselben Schuldner, der Verjährung des Anfechtungsanspruchs sowie des Wiederauflebens der Ursprungsforderung des Anfechtungsgegners nach Erfüllung des Rückgewähranspruchs.

Kernaussagen
  • Grundlegende Voraussetzung eines die Anfechtbarkeit ausschließenden Bargeschäfts ist stets die Unmittelbarkeit und Ausgeglichenheit des Leistungsaustausches.

  • Handelt es sich bei dem Anfechtungsgegner um eine dem Schuldner nahestehende Person, wird vermutet, dass diese i. d. R. einen Informationsvorsprung über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners hat, die Absichten des Schuldners leicht...

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