NWB Sanieren Nr. 5 vom Seite 129

Das Institut der Wirtschaftsprüfer

Ruth Sterzinger | Redakteurin | nwb-sanieren-redaktion@nwb.de

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat schon vor vielen Jahren einen Standard für Sanierungskonzepte entwickelt, der sich mittlerweile in Deutschland für alle Arten von Sanierungskonzepten, wie auch für Restrukturierungspläne, Fortführungspläne etc. als IDW S 6 durchgesetzt hat. Aber was genau steht in diesem Standard? Und wie wird er am besten umgesetzt? Diese Fragen beantwortet Christoph Hillebrand, Mitglied des Fachausschusses Sanierung und Insolvenz des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.) in zwei Beitragsteilen zum Thema „Erstellung und Prüfung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6“. Lernen Sie im ersten Teil ab S. 132 die Grundsätze ordnungsgemäßer Konzepterstellung kennen.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Entwurf einer Checkliste zu den Anforderungen an einen Restrukturierungsplan zur Diskussion gestellt. Diese Checkliste des BMJ und die Stellungnahme des IDW zu den kritischen Punkten stellen Bernhard Steffan und Dr. Henrik Solmecke ab S. 138 vor. Bernhard Steffan sitzt dem Fachausschuss Sanierung und Insolvenz beim IDW vor, Dr. Henrik Solmecke ist dort Fachreferent. Dabei ist die Checkliste nicht zwangsweise zu verwenden, sondern nur als eine Orientierungshilfe zu verstehen. Insgesamt ist dem BMJ eine sinnvolle Hilfestellung für die Unternehmen gelungen.

Prof. Dr. Gerhard Pape beendet in der vorliegenden Ausgabe seine Beitragsreihe zum Anfechtungsrecht nach der Insolvenzordnung. In den vier vorangegangenen Beiträgen wurden die Grundvoraussetzungen der Insolvenzanfechtung (§ 129 InsO) und die Details der Anfechtungstatbestände der §§ 130 bis 135 InsO im Einzelnen dargestellt. Im letzten Teil der Reihe ab S. 155 geht er auf weitere wichtige gesetzliche Regelungen und Einzelfragen ein, die bei der Anfechtung nach der InsO besondere Bedeutung haben können. Wichtig sind hier insbesondere Fragen des Bargeschäfts, der Anfechtung gegenüber dem Schuldner nahestehenden Personen, des für die Anfechtung maßgeblichen Zeitpunkts bei mehreren Insolvenzanträgen gegen denselben Schuldner, der Verjährung des Anfechtungsanspruchs sowie des Wiederauflebens der Ursprungsforderung des Anfechtungsgegners nach Erfüllung des Rückgewähranspruchs. Mit den seit Ausgabe 1/2022 erschienenen Beitragsteilen sind Sie damit nun für alle Fragen des Anfechtungsrechts gut gerüstet. Diese gilt es auch schon vor der Insolvenzantragstellung zu kennen, haben doch, wie dargestellt, viele Anfechtungstatbestände Rückwirkung auf die Zeit vor Antragstellung!

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 5/2022 Seite 129
DAAAI-62061