1. Das Vertrauen in die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ist wesentliches Fundament des Abrechnungssystems für die Pflegesachleistungen.
2. Liegen erhebliche Anhaltspunkte (hier: strafrechtliche Verurteilung) dafür vor, dass Pflegesachleistungen nicht korrekt abgerechnet wurden, ist es zur Begründung von geltend gemachten Vergütungsansprüche nicht ausreichend, monatliche Abrechnungen unter Beifügung der Durchführungskontrollblätter mit den entsprechenden Eintragungen vorzulegen. Der Leistungserbringer hat vielmehr den vollen Beweis für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen zu erbringen und hat hierzu die zur Begründung seines Anspruchs dienenden Tatsachen so genau wie möglich anzugeben und diese insbesondere zu belegen.
Fundstelle(n): PAAAI-61837
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.03.2022 - L 4 P 4005/18
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