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Einkommensteuer | Überarbeitete Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG
Das BMF hat seine allgemeinen Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen aktualisiert (, NWB ZAAAI-59311).
Hinweis: Die Grundsätze des Schreibens sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden. Das , NWB ZAAAD-45076 (BStBl 2010 I S. 582) wird durch das neue Schreiben ersetzt.