Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzerlöse aus der Veräußerung von Anlagevermögen?
I. Sachverhalt
Die B GmbH ist hauptsächlich als Bauträger tätig. Sie erwirbt Grundstücke, bebaut sie mit hochpreisigen Eigentumswohnungen und veräußert diese Wohnungen. Wenn in einzelnen Fällen nicht sämtliche Eigentumswohnungen eines Objekts zum gewünschten Preis veräußert werden können, behält B diese im Bestand und vermietet sie zunächst. Eine bedingte Veräußerungsabsicht besteht aber auch für diese Wohnungen. Wenn sich die Marktverhältnisse verbessern oder sich aus sonstigen Gründen solvente Interessenten finden, werden die vermieteten Wohnungen ebenfalls veräußert. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit vergehen dabei im Mittel zwei bis fünf Jahre zwischen Fertigstellung/Vermietung und Veräußerung.
B möchte die zunächst vermieteten Wohnungen als Umlaufvermögen ausweisen, vor allem aber den Abgang als Umsatzerlöse erfassen.
II. Fragestellungen
Wie hat B die vermieteten Wohnungen auszuweisen?
Kann unabhängig vom Bilanzausweis der spätere Abgang der Wohnungen in der GuV als Umsatzerlös ausgewiesen werden?