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Direktanspruch in der Umsatzsteuer
Ein Leistungsempfänger kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung einer rechtsgrundlos an den Leistenden gezahlten Umsatzsteuer direkt vom Fiskus (statt vom Leistenden) verlangen. Die Finanzverwaltung hat sich ausführlich zu dem von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstrument des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer positioniert.
I. Hintergrund
Ist die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche auf Rückzahlung rechtsgrundlos gezahlter Umsatzsteuerbeträge insbesondere wegen der Zahlungsunfähigkeit praktisch unmöglich oder übermäßig erschwert, gebieten es die Grundsätze der Neutralität und der Effektivität, dass der Anspruchsinhaber diese unter bestimmten Voraussetzungen auch unmittelbar gegen die Steuerbehörden geltend machen kann. Die Mitgliedstaaten müssten deshalb die entsprechenden erforderlichen Mittel und Verfahren vorsehen ( , Kollroß und Wirtl; Farkas; Reemtsma Cigarettenfabriken). Dieser Direktanspruch setzt u. a. voraus, dass der Rechnungsaussteller eine Leistung erbracht hat, für die mangels Steuerbarkeit oder aufgrund einer Steuerfreiheit ode...