Reinhard Schweizer

Steuerlehre

24. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-470-00711-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-10504-8

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Steuerlehre (24. Auflage)

DD. Gewerbesteuer

D.11. Allgemeines

D.1.11.1 Wesen der Gewerbesteuer im Steuersystem

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Wesen
Besitzsteuer
Besteuerungsgrundlage:
Gewerbeertrag
Realsteuer
(Objekt- oder Sachsteuer)
Persönliche Verhältnisse des Inhabers bleiben unberücksichtigt (z. B.: Familienstand) Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb
Inlandsteuer
Nur inländische Gewerbebetriebe sind steuerpflichtig
Betriebsteuer
(Kostensteuer)
nicht abzugsfähige Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG)
Direkte Steuer
Steuerzahler und Steuerträger sind identisch
Gemeindesteuer
Wird von den Gemeinden verwaltet (unter Beteiligung der FÄ)
Aufkommen steht den Gemeinden zu
Bedeutung
Steueraufkommen
Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden

D.1.21.2 Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen sind:

Keine Rechtsgrundlagen stellen die aufgrund der Ermächtigung in Art. 108 Abs. 4 GG erlassenen Gewerbesteuer-Richtlinien (GewStR) dar, da sie als allgemeine Verwaltungsanweisungen nur die Finanzbehörde binden.

D.1.31.3 Zuständigkeiten

Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer sind sowohl das Finanzamt als auch die Gemeinden beteiligt.

Die entscheidenden Funktionen, nämlich die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des Steuermessbetrages durch einen Gewerbesteuermessbescheid (= Grundlagenbescheid)...

Steuerlehre

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