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Track 13 | Verbraucherinsolvenz: Vergütung für Insolvenzverwalter ist keine außergewöhnliche Belastung
Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung in einem Verbraucherinsolvenzverfahren ist beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen. Das hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden und ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil des FG Münster bestätigt. Ein Abzug als Betriebsausgaben ist ebenfalls nicht möglich. Selbst dann, wenn zuvor betriebliche Einkünfte erzielt wurden.
In unserer Juni-Ausgabe 2019 hatten wir Sie über eine Entscheidung des FG Münster informiert. Danach führt die Tätigkeitsvergütung für einen Insolvenzverwalter in einem Verbraucherinsolvenzverfahren beim Insolvenzschuldner nicht zu außergewöhnlichen Belastungen.
Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof die Revision des Klägers jetzt als unbegründet zurückgewiesen. Die Überschuldung von Privatpersonen sei kein gesellschaftliches Randphänomen. Daher sind Insolvenzverfahren keineswegs unüblich. Die Anerkennung scheitert also bereits daran, dass die Aufwendungen nicht außergewöhnlich sind.
Im Streitfall hatte der Insolvenzschuldner betriebliche Einkünfte erzielt. Das FG Münster hatte einen Abzug als Betriebsausgabe...