Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung
Gesetze: § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, § 32 IRG, Art 3 MRK
Instanzenzug: Az: III-3 AR 28/21 Beschlussvorgehend Az: III-3 AR 28/21 Beschlussvorgehend Az: 2 BvR 1713/21 Einstweilige Anordnungnachgehend Az: 2 BvR 1713/21 Stattgebender Kammerbeschluss
Gründe
I.
1Das Bundesverfassungsgericht hat durch einstweilige Anordnung vom die Übergabe des Beschwerdeführers an die schwedischen Behörden bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen ausgesetzt.
II.
2Das Bundesverfassungsgericht kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. BVerfGE 21, 50; 89, 113 <115 f.>; 97, 102 <102>). Dies ist vorliegend der Fall. Zur Begründung wird auf den Beschluss vom verwiesen.
ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220330.2bvr171321
Fundstelle(n):
TAAAI-59352