Gesetzgebung | Bundestag berät Steuerentlastungsgesetz 2022
Der Bundestag hat am den Entwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 in erster Lesung beraten. Der Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/1333) wurde an den federführenden Finanzausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Die geplanten Maßnahmen:
In dem Gesetzesentwurf ist die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum sowie die Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem vorgesehen.
Gleichzeitig soll die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem auf 38 Cent vorgezogen werden – ebenso wie die bis 2026 befristete Anhebung der Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie.
Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am keine Einwände gegen den Regierungsentwurf erhoben. Über den weiteren Gang des Verfahrens informiert Sie der NWB ReformRadar.
Quelle: Bundestag online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB TAAAI-59313