Corona | Informationen zum erleichterten Kurzarbeitergeld (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat aktuelle Informationen zum erleichterten Kurzarbeitergeld veröffentlicht (Stand: ).
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen und dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld im Wesentlichen bis zum verlängert (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.3.2022). Die Erstattung der von den Arbeitgebern während der Kurzarbeit zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge ist dagegen nicht verlängert worden, sondern zum ausgelaufen.
In dem nun veröffentlichten Dokument geht das BMAS auf folgende Punkte näher ein:
Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld
Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit
Förderung der beruflichen Weiterbildung während der Kurzarbeit
So beantragen Sie Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit
Weitere Hinweise
Die o.g. Informationen finden Sie auf der Homepage des BMAS.
Quelle: BMAS online (il)
Fundstelle(n):
PAAAI-59255