EuGH - C-640/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EUV 952/2013 Art 173, EUV 952/2013 Art 174, AEUV Art 267
Rechtsfrage
1. Sind Art. 173 oder Art. 174 der Verordnung Nr. 952/2013 anwendbar, wenn der Empfänger
feststellt, dass mehr Waren vorhanden sind als in der ursprünglichen Zollanmeldung
angegeben?
2. Bezieht sich die Wendung "andere als die ursprünglich angemeldeten Waren" in Art. 173
der Verordnung Nr. 952/2013 auf andere Waren in quantitativer Hinsicht, in qualitativer
Hinsicht oder in beiderlei Hinsicht?
3. Steht dem Empfänger, wenn mehr Waren vorhanden sind als in der ursprünglichen
Zollanmeldung angegeben, nach der Verordnung Nr. 952/2013 ein Verfahren zur Verfügung,
das es ihm erlaubt, die Fehler zu berichtigen, ohne sich ordnungswidrigkeitsrechtlichen oder
strafrechtlichen Sanktionen auszusetzen?
Berichtigung; Fehlerberichtigung; Ordnungswidrigkeit; Sanktion; Ware; Zollanmeldung
Fundstelle(n):
XAAAI-58665