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NWB 13/2022 S. 895

Beihilfe | Befristeter Beihilferahmen in der Ukraine-Krise

Die EU-Kommission hat am einen zunächst bis zum befristeten Beihilferahmen („Temporary Crisis Framework“) in der Ukraine-Krise beschlossen. Der neue EU-Beihilferahmen ist wichtig, damit der Bund Unternehmen schneller und effektiver unterstützen kann, die durch den Angriffskrieg Russlands wirtschaftlich betroffen sind. Als noch umzusetzende Beihilfemaßnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen kommen für von der Krise betroffene Unternehmen Hilfen in Form von direkten Zuschüssen (Kleinbeihilfen), Bürgschaften/Garantien sowie Darlehen in Betracht, ferner direkte Zuschüsse und Steuervorteile für Unternehmen zum Ausgleich der gestiegenen Gas- und Energiepreise. Der Beihilferahmen gilt rückwirkend ab dem , staatliche Beihilfen dürfen bis längstens g...

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