Wolfgang Eggert

Die Betriebsprüfung – Anpassungen im Jahresabschluss

1. Aufl. 2023

ISBN der Online-Version: 978-3-482-02991-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68431-9

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Die Betriebsprüfung – Anpassungen im Jahresabschluss - Stand: Februar 2022 (1. Auflage)

I. Gesetzliche Regelung und Begriffe

1. Abgrenzung Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

Entspricht die Bilanz nicht den gesetzlichen Vorschriften, darf der Steuerpflichtige diese Bilanz nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG „ändern“. Entsprechend den üblichen Bezeichnungen in der Praxis wird dieser Vorgang als Bilanzberichtigung bezeichnet, was sprachlich sehr gut verdeutlicht, dass ein dem Grunde oder der Höhe nach fehlerhafter Ansatz durch einen fehlerfreien ersetzt wird. Diese Begriffe verwenden auch die EStR.

Die Bilanzänderung ist dagegen in § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG geregelt:

„Darüber hinaus ist eine Änderung der Vermögensübersicht (Bilanz) nur zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Änderung nach Satz 1 steht und soweit die Auswirkung der Änderung nach Satz 1 auf den Gewinn reicht.“

Aus der Formulierung „darüber hinaus“ und dem Zusammenhang mit Satz 1 von § 4 Abs. 2 EStG wird deutlich, dass folgende Unterscheidung getroffen werden muss:

  • Bilanzberichtigung = Austausch eines fehlerhaften durch einen fehlerfreien Bilanzansatz.

  • Bilanzänderung = Austausch eines fehlerfreien durch einen anderen, aber ebenfalls fehlerfreien Ansatz.

2. Auslöser einer Bilanzänderung

Eine Bilanzänderung erfordert folglich, dass verschieden...

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