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Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022
In einer Hauptfeststellung auf den sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden. Steuerbürger bzw. deren steuerliche Berater müssen sich daher in das neue Bewertungsrecht bei den Feststellungen der Grundsteuerwerte für das Grundvermögen einarbeiten. Elf Bundesländer (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) setzen die neue Grundsteuer nach dem sog. Bundesmodell um.
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Erklärungspflicht für alle Grundstücke
[i]Bis 31.10.2022Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab dem über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Vorgesehen ist derzeit eine Erklärungsabgabe bis spätestens . Regelungen für eine Fristverlängerung liegen derzeit nicht vor.
[i]Befreiung von der GrundsteuerFür alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens sind Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben, d. h. auch für alle derzeit von der Grundsteuer befreiten wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens. Eine erneute Befreiung ...