Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung – Verlängerung des Anspruchs auf erhöhtes Kurzarbeitergeld
Am hat der Bundestag den Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld (BT-Drucks. 20/688) in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/734) in 2./3. Lesung beschlossen. Danach werden die Sonderregeln für die Kurzarbeit – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – bis zum verlängert.
Hierzu führt die Bundesregierung u. a. weiter aus:
Da die aktuelle Kurzarbeitergeld-Verordnung am ausläuft, hat der Bundestag dem Beschluss des Kabinetts zugestimmt, dass im Anschluss folgende Regelungen bis zum weiter gelten sollen:
Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.
Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet.
Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
Ab dem vi...